Beamte, Selbständige und gutverdienende Arbeitnehmer sind die klassischen Kunden. Privat versichern kann sich nur, wer nicht versicherungspflichtig ist: Das sind Selbstständige, Beamte und alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro pro Jahr.